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Fachanwalt Arbeitsrecht, Strafrecht & Verkehrsrecht Köln Jürgen Schillig

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Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht Köln

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Ort
50931  Köln
Telefonnummer
0221 9405670
Fax
0221 9405678
E-Mail
kanzlei@rechtcologne.de
Website
www.rechtcologne.de

Informationen

Wenn Sie Beratung suchen, Konflikte lösen müssen oder dringend anwaltliche Hilfe benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse: Wir kümmern uns umgehend um Sie und das zuverlässig, unbürokratisch und mit Nachdruck. Jürgen Schillig

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Produkte Und Services

  • Jürgen Schleimer - Fachanwalt für Strafrecht

    Strafrecht Das Strafrecht greift wie kein anderes Rechtsgebiet direkt in die persönlichen Belange des Bürgers ein, denn das Strafrecht kennt als mögliche Rechtsfolge nicht nur die Geldstrafe oder die Auflage (z.B. zur Aufnahme von gemeinnütziger Arbeit), sondern auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe (Gefängnisstrafe). Unter anderem erfolgt durch unser Büro eine Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen des Strafrechts: Allgemeine Delikte des StGB, wie z. B. alle Arten der Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Falschaussage etc. Kapitalstrafrecht (u. a. Mord, Totschlag, Tötungsdelikte) Wirtschaftsstrafrecht (u. a. Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Zollvergehen, Geldwäsche, Untreue, Bestechung) Verkehrsstrafrecht (u. a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit (Drogen) im Straßenverkehr, Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unfallflucht) Jugendstrafrecht (u. a. erzieherische Maßnahmen, Jugendarrest, Jugendstrafvollzug, Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit) Betäubungsmittelstrafrecht nach dem BtmG (z. B. Einfuhr, Anbau, Handel, Besitz, Konsum von Betäubungsmitteln wie z. B. Heroin, Kokain, Marihuana, LSD, Chrystal Meth, Anabolika) Sexualstrafrecht (u. a. Zwangsprostitution, Zuhälterei, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Kinderpornografie, Exhibitionismus) Politisches Strafrecht (z. B. Mitgliedschaft in einer (auch ausländischen) terroristischen Vereinigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Straftaten nach dem Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch, Volksverhetzung Ausländerstrafrecht (u. a. Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, „Schwarzarbeit“, alle Arten des unerlaubten Aufenthalts) Arztstrafrecht (z. B. fahrlässige Tötung, rechtswidrige Sterbehilfe, unterlassene Hilfeleistung, Abrechnungsbetrug, arzneimittelrechtliche Verstöße, Verletzung der Schweigepflicht Auch stehen wir unseren Mandanten zur Seite bei der Einlegung von Rechtsmitteln, wie z. B. Berufung oder Revision sowie im Privatklageverfahren und im Nebenklageverfahren und als Zeugenbeistand. Sind Sie in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt, sollten Sie so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe suchen. Besser Sie kommen zum Anwalt, bevor die Polizei (nochmal) zu Ihnen kommt. Es ist Ihr grundgesetzlich geschütztes Recht, sich sowohl einen Anwalt zu nehmen, als auch keine Aussagen zum Strafvorwurf selber zu machen, da diese dann evtl. später gegen Sie verwendet werden können. Weder Polizei, Staatsanwaltschaft noch das Strafgericht darf Ihnen dieses Schweigen später grundsätzlich zu Ihren Ungunsten auslegen. Ermittlungsverfahren Nach Mandatsannahme zeigen wir dies unmittelbar dem Gericht, der Staatsanwaltschaft bzw. gegenüber der Polizei an. Wir beantragen zunächst einmal Akteneinsicht (dieses Recht steht Ihnen zu!) und empfehlen Ihnen, sich ausschließlich über uns zu äußern. Nach erfolgter Akteneinsicht kann dann gemeinsam die Strategie erarbeitet werden und ggf. durch uns eine schriftliche Stellungnahme („Einlassung“) gefertigt werden. So ist sichergestellt, dass den Ermittlungsbehörden, soweit es Sie angeht, nur das zur Kenntnis gelangt, wozu Ihnen ein erfahrener Anwalt rät. Auch diese Vorgehensweise ist Ihr gutes Recht! Dadurch kann evtl. bereits im Vorverfahren erreicht werden, dass ein Verfahren eingestellt wird, so dass Sie nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen müssen. Durchsuchung und Beschlagnahme Sehr sinnvoll ist auch die Tätigkeit des Strafverteidigers bei Durchsuchung und Beschlagnahme. Hier sind wir nicht nur während dieser Maßnahmen, sondern auch nach der Beendigung tätig, versuchen diese Maßnahmen in Ihrem Interesse zu lenken oder zu beschränken; überprüfen zu jedem Zeitpunkt die Richtigkeit des Vorgehens der staatlichen Behörden und stellen bereits jetzt Kontakte zu den Ermittlungsbehörden her, so dass später zeitsparend mit diesen in Ihrem Interesse besser kommuniziert werden kann. Untersuchungshaft Ein weiterer Schwerpunkt von Strafverteidiger RA Jürgen Schleimer ist die anwaltliche Tätigkeit, wenn sich der Mandant in Untersuchungshaft befindet. Untersuchungshaft heißt, dass Sie bei Vorliegen besonderer Haftgründe auch vor dem Abschluss eines Prozesses und vor einem Urteil bereits in Haft genommen werden können. Hier sind aber zunächst einmal vom Gericht die Haftgründe wie Flucht, Fluchtgefahr, Tatschwere, Wiederholungsgefahr oder Verdunklungsgefahr zu prüfen. Es ist Ihr Recht, dieses Vorgehen wiederum durch einen Rechtsanwalt begleitend überprüfen zu lassen und argumentativ zu beeinflussen, z. B. durch Anträge auf Haftprüfung, Beschwerde oder weitere Rechtsmittel. Ebenso besteht die Möglichkeit für den Mandanten sich über Haftbedingungen zu beschweren, bzw. auf eine Verbesserung der Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt (Gefängnis) zu drängen. Auch dabei helfen wir Ihnen.

    Link: Jürgen Schleimer - Fachanwalt für Strafrecht

  • Jürgen Schleimer Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht Das Verkehrsrecht betrifft jeden, der in unserer Gesellschaft auf eine individuelle Mobilität angewiesen ist. Jeder, der sich im Straßenverkehr fortbewegt, hat wahrscheinlich irgendwann einmal mit dem Verkehrsrecht zu tun, selbst als Fußgänger oder Radfahrer, wenn er z. B. Opfer eines Verkehrsunfalles wird. Wir helfen Ihnen unter anderem bei Bußgeldbescheiden („Knöllchen“, „Knolle“) oder drohendem Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis („Führerschein weg“), z. B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahrens unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, zu geringem Sicherheitsabstands oder eines Rotlichtverstoßes. Wenn Sie ein Schreiben der Polizei, der Verwaltungsbehörden oder des Gerichts bekommen, sollten sie dies auf keinen Fall ignorieren oder es aufschieben zu antworten … auch nicht, wenn Sie sich im Recht fühlen! Oft enthalten diese Schreiben Fristen, auch sehr kurze, bei denen Sie erhebliche Nachteile riskieren, wenn diese Fristen ohne Reaktion von Ihnen verstreichen. Bei Bußgeldbescheiden z. B. gilt eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Bei uns bekommen Sie daher immer umgehend eine Beratung, gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Die Erfolgsaussichten eines Einspruches sind oft besser als Sie denken! Es gibt zahlreiche Fehler, die der zuständigen Behörde unterlaufen können, und Messverfahren können falsch sein, so dass die darauf basierenden Bußgeldbescheide angreifbar sind. der Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen inklusive des Schriftverkehrs mit den Versicherungen, der Werkstatt und dem Gutachter sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und deren Abwehr. Ohne Einschaltung eines Anwalts wird hier häufig “Geld verschenkt”. Von unseren anwaltlichen Erfahrungen und Kenntnissen im Rahmen der Unfallregulierung profitieren sowohl private und gewerbliche Verkehrsteilnehmer als auch Werkstätten. verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen, wie z. B. Fahren ohne Führerschein, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“) oder Körperverletzung/Tötung im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr. Diese Tatbestände sind für die Betroffenen oftmals von existentieller Bedeutung, weil neben einer hohen Geldstrafe ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Gerade in solchen wichtigen Fällen sollten Sie sich von einem „Profi“ helfen lassen, da nur der erfahrene Anwalt in der Lage ist, die teilweise verwirrenden juristischen Fallstricke zu erkennen und die „Schlupflöcher“, die der Gesetzgeber Ihnen gelassen hat, zu Ihren Gunsten zu nutzen. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis („Führerschein wieder bekommen“) Von der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis („Führerschein“) kann viel abhängen: individuelle Mobilität, Ihre berufliche Zukunft und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Aus anwaltlicher Sicht ist hervorzuheben, dass eine Behörde im Grundsatz die Fahrerlaubnis auf Antrag erteilen muss. Eine anderslautende Entscheidung muss nach Rechtsprechung und Gesetz sowohl durch eine Behörde als auch durch eventuelle Sachverständige sorgfältig begründet werden. Ein guter Anwalt kennt die gesetzlichen Anforderungen und berät seine Mandantschaft entsprechend. Da der Mandant oft auf eine rasche Lösung angewiesen ist, favorisieren wir weniger den langandauernden Weg zu den Gerichten als vielmehr den Kontakt zu den Sachbearbeitern bei den Behörden. Ärger im Verkehr.. wer übernimmt die Kosten? Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen sämtliche Kosten in Bußgeldverfahren oder in anderen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten. Darin sind dann die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und die Kosten für etwaige Sachverständigengutachten erfasst. Auch wenn Ihre Versicherung Ihnen eine bestimmte Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt, dürfen Sie sich, ohne Nachteile Ihrer Versicherung zu befürchten, an jeden anderen Rechtsanwalt wenden. Es handelt sich bei dem Rat Ihrer Versicherung nur um eine unverbindliche Empfehlung, deren Ausspruch viele Hintergründe haben kann. Die ausgesprochene Empfehlung bedeutet nicht, dass Sie den genannten Anwalt beauftragen müssen.

    Link: Jürgen Schleimer Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Jürgen Schleimer Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht regelt die vertraglichen und gesetzlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und beschreibt die zwischen ihnen bestehenden Rechte und Pflichten. Das Arbeitsrecht ist ein Fachgebiet, das jeden angeht, der im Erwerbsleben steht. Im Arbeitsrecht gelten zum Teil sehr kurze Fristen. Daher bekommen Sie bei uns immer kurzfristig einen Termin, gerne auch telefonisch. Ebenso ist eine Rechtsberatung per e-mail selbstverständlich möglich. Als Arbeitnehmer erhalten Sie z.B. eine Kündigung oder eine Abmahnung, gegen die Sie vorgehen möchten; oder Sie bekommen einen neuen Arbeitsvertrag, dessen Inhalt Sie überprüfen und sich erklären lassen möchten; oder wollen Ihre Pflichten und Rechte aus den Bereichen Urlaub, Krankheit, Zeugnis, Gehalt (z.B. eine Forderung nach Zahlung des Gehalts erheben) prüfen lassen. Oder Sie sind als Arbeitgeber z.B. mit den Themen Formulierung eines neuen Arbeitsvertrages oder Überprüfung/Anpassung an eine geänderte Rechtslage eines bestehenden Arbeitsvertrages oder mit der Möglichkeit einer Kündigung oder mit den Aspekten Abfindung, Probearbeit, Teilzeitarbeit, Zeugnisanspruch oder mit einer bereits bei Gericht gegen Sie erhobenen Kündigungsschutzklage konfrontiert. Auch als freier Mitarbeiter, geringfügig Beschäftigter, Mini-Jobber, Werksstudent oder während eines Probearbeitsverhältrnisses gelten für Sie wesentliche Teile des Arbeitsrechts. Gleichgültig auf welcher Seite Sie stehen, vom „einfachen“ Arbeitnehmer über den leitenden Angestellten bis zum Geschäftsführer, als Arbeitgeber in Form einer AG, GmbH, GbR, eines Vereins oder Verbands, unser Büro in Köln steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen im kollektiven Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht bundesweit und das sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere Mandanten können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen. Hier einige ausgewählte Bereiche: Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsrecht Abfindung Arbeitsrecht Abmahnung Arbeitsrecht Kündigung Arbeitsrecht Gehaltszahlung Arbeitsrecht Zeugnis Arbeitsrecht (Teilzeit-) Urlaub Die meisten Fehler im Arbeitsrecht werden bei Kündigung und Abmahnung begangen, obwohl diese Aspekte für die Beteiligten oft von elementarer Wichtigkeit sind. Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent sowohl beim Arbeitsgericht als auch im Vorfeld außergerichtlich. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie, egal auf welcher Seite Sie stehen. Abfindung / Aufhebungsvertrag: Bei einem Streit um den Inhalt eines Arbeitsvertrags oder um die Wirksamkeit einer Kündigung lässt sich oft im gegenseitigen Einvernehmen eine für beide Parteien zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung vermeiden oder abkürzen. Wir achten bei einer Abfindung, bei einem Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag auf alle Ihre Interessen. Beim Arbeitsvertrag, der die Grundlage für die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist, kommt es auf jedes Detail an. Mit Rücksicht auf pragmatische und wirtschaftliche Lösungen, auf die aktuelle Rechtsprechung und das juristische Detail prüfen wir vorhandene Arbeitsverträge, machen Änderungsvorschläge oder erstellen neuen Arbeitsverträge.

    Link: Jürgen Schleimer Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

  • Jürgen Schleimer Rechtsanwalt für Mietrecht

    Mietrecht Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Wir beraten Sie im privaten (Wohnungs-) Mietrecht und im gewerblichen Mietrecht. Ein Mietverhältnis kann für beide Vertragsparteien von zentraler Bedeutung sein. Für den Vermieter, weil Einnahmen aus Miete/Verpachtung für ihn eine sicher geglaubte Einnahmenquelle sind. Durch sie bestreitet er seinen Lebensunterhalt und gerät bei deren Wegfall oft selber in existenzbedrohende Schwierigkeiten. Als Vermieter haben Sie ein zu schützendes Interesse gegenüber zahlenden Mietern. Notfalls setzen wir entsprechende Zahlungs- und Räumungsansprüche auch auf gerichtlichem Weg und mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers für Sie durch. Für den privaten Mieter ist ein Mietverhältnis deshalb so wichtig, weil für ihn in der Regel die Wohnung der Mittelpunkt seines Lebens ist und eine Beeinträchtigung der Wohnsituation eine erhebliche Minderung seiner Lebensqualität bedeutet. Wir helfen Mietern, sich gegen Vermieterwillkür zu wehren und setzen Ihre Rechte durch. Beim gewerblichen Mietrecht hängt als Mieter/Pächter häufig die gesamte finanzielle Existenz an dem Gewerbemietverhältnis. Nicht selten gibt es existenzbedrohende Probleme aufgrund von Mieterhöhungen, Verlängerung oder Beendigung des Mietvertrages, Konkurrenzschutz, Unmöglichkeit der Ausübung des Gewerbes wegen mietvertraglicher Störungen etc. Wir prüfen die Wirksamkeit von befristeten Verträgen, Verlängerungsoptionen und Mieterhöhungsklauseln und zeigen Ihnen praktikable und legale Wege, den Vertrag für Sie vorteilhaft fortzusetzen oder vorzeitig zu beenden. Streitigkeiten mit Nachbarn, Konkurrenten und Maklern oder die Berechtigung für das Anbringen von Reklameschildern können entscheidend durch entsprechende Beratung zu Ihren Gunsten ausgehen. Kündigung, Mieterhöhung, Mietvertrag abschließen; Kaution zahlen, Nebenkostenabrechnung, Mietminderung, Nachmieter, Einzug, Auszug, Schönheitsreparaturen, Haustier in der Wohnung, Ärger mit dem Nachbarn… Jeder Mieter und Vermieter ist mit diesen Themen vertraut. Viele haben bereits selber angefangen, sich über ihre rechtliche Position zu informieren. Wer seine Rechte kennt, kann deswegen aber noch lange nicht Streit und Ärger vermeiden. Er benötigt dazu professionelle Hilfe. Rund um das Mietverhältnis beraten wir deswegen Vermieter und Mieter außergerichtlich und gerichtlich bei Problemen. Eine frühzeitige rechtsanwaltliche Beratung stellt dabei sicher, dass vermeidbare Fehler von vorneherein vermieden werden. Dies spart Zeit, Nerven und Geld! Wir beraten Sie zum Beispiel rund um folgende typische Problemfelder: 1) Der Miet-/Pachtvertrag: Erstellung, Prüfung, Änderung, Verhandlung 2) Die Mietsicherheit (Kaution): Wann ist sie fällig? Wie und wann muss darüber abgerechnet werden? 3) Betriebs- und Heizkostenabrechnungen; kaum eine Rechnung ist fehlerfrei. Tipps und Tricks rund um die „zweite Miete“ 4) Möglichkeiten und Rechte bei Mietminderungen und –erhöhungen: (Mietsenkung bei Mängeln, Indexmiete, Staffelmiete, Mieterhöhung bei Modernisierungen) 5) Streitigkeiten mit Nachbarn/anderen Mietern im Haus, gewerblichen Konkurrenten, Berechtigung/Verbot des Anbringens von Reklameschildern 6) Schönheitsreparaturen (Wann sind sie geschuldet? Und wann nicht?) 7) Fristlose oder ordentliche Kündigung: Rechte, Möglichkeiten, Abwehrstrategien 8) Durchführung bzw. Verteidigung bei Räumungsklagen und Räumungen 9) Vollzug von erfolgreichen Räumungsklagen („Zwangsvollstreckung“) 10) Objektübergabe: Was ist zu beachten? 11) Strafsachen mit mietrechtlichem Bezug - z. B. Hausfriedensbruch, vorgetäuschter Eigenbedarf („Prozessbetrug“), Mietwucher, Einmietbetrug („Mietnomaden“) Häufig finden sich in vorformulierten Verträgen Klauseln und Regelungen, die nicht mehr gültig sind, da sich sowohl im Wohn- als auch im Gewerbemietrecht durch die Rechtsprechung des BGH und der anderen Obergerichte in den vergangenen Jahren die Rechtslage massiv geändert hat (Stichwort: Schönheitsreparaturen, Fristenregelung, Eigenbedarfskündigung etc.). Weiterhin sind Formularklauseln, die im Wohnraummietrecht unwirksam sind, im Gewerbemietrecht grundsätzlich wirksam. Schließlich wartet die obergerichtliche Rechtsprechung gerade in diesem Bereich mit einer Fülle von Entscheidungen auf, die für den rechtsunkundigen Vertragspartner eine böse Überraschung bedeuten können. Da wir sowohl Vermieter als auch Mieter vertreten, sind wir mit allen spezifischen Problemen, die sich auf der jeweiligen Seite in der konkreten Situation stellen, vertraut. Wir wehren unberechtigte Ansprüche der anderen Seite ab und setzen für Sie Ihre berechtigten Ansprüche – notfalls auch im Klageweg vor den Gerichten – durch. Dies sollte aber immer der letzte Schritt sein. Gerne beraten wir Sie auch so, dass Sie zunächst selbst mit Ihrem Mieter oder Vermieter verhandeln können, um ein etwaiges langjähriges vertrauensvolles Mietverhältnis und eine gute Nachbarschaft nicht zu zerstören.

    Link: Jürgen Schleimer Rechtsanwalt für Mietrecht

  • Jürgen Schleimer Rechtsanwalt für Erbrecht

    Erbrecht Was passiert nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden, also seinem Nachlass? Diese Frage regelt und beantwortet das Erbrecht. Welche Rechte und Pflichten haben seine Familie, seine Freunde? Wer wird Erbe? Was kann man bereits zu Lebzeiten tun, um eventuelle Streitigkeiten, die erfahrungsgemäß ganze Familien entzweien können, zu vermeiden? Jeder Mensch kann bereits zu Lebzeiten weitestgehend frei unter Berücksichtigung gewisser gesetzlicher Grenzen entscheiden, was nach dem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Die Regelungen sind in unterschiedlicher Art und Weise möglich, bei deren Auswahl und Formulierungen wir Sie gerne beraten. Hier nur ein paar grundsätzliche Anmerkungen: Hat der Verstorbene, der Erblasser, nichts zu seinen Lebzeiten geregelt, tritt die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“ ein. Grob gesagt bedeutet dies, dass dessen nächste Angehörige zu genau bestimmten Anteilen erben. Nur wenn kein überlebender Ehegatte, Kinder oder andere Verwandte vorhanden sind, erbt der Staat. Soll diese gesetzliche Erbfolge vermieden werden, weil z.B. jemand berücksichtigt werden soll, der nicht zu den nächsten Angehörigen gehört, so muss der Erblasser für den späteren Erbschaftsfall Vorkehrungen treffen. Achtung: Für vorhandene Schulden haftet ein Erbe auch, wenn er nicht innerhalb gewisser Fristen das Erbe ausschlägt, unabhängig davon, ob er von den Schulden weiß oder erst später von diesen erfährt. Das kann zu bösen Überraschungen führen. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, u. a. zu folgenden erbrechtlichen Fragen an: Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und andern Verfügungen und Anordnungen Hinterlegung von Testamenten Schenkungen zu Lebzeiten Vorweggenommene Erbfolge Ausschlagung der Erbschaft Beratung bei Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften Beantragung und Anfechtung von Erbscheinen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche Testamentsvollstreckung Erbrechtsfälle mit internationalem Bezug RA Juergen Schleimer ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde. Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE) fördert die Bildung auf dem Gebiet des Erbrechts, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts. Ihren Mitgliedern, also auch RA Juergen Schleimer, bietet die DGE fachlich hochqualifizierte Fortbildung auf allen Gebieten des Erbrechts an. Dies wird durch Fachtagungen und Seminare zu erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Themen gewährleistet. Durch die Einbindung internationaler Mitglieder gewährleistet die DGE eine optimale Zusammenarbeit bei internationalen Erbfällen. Hier besteht ein hoher und zunehmender Informationsbedarf, sofern Vermögen, Wohnsitz/Staatsangehörigkeit von Erblasser oder Erben im Ausland zu belegen sind.

    Link: Jürgen Schleimer Rechtsanwalt für Erbrecht

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